Thüringer Finanzämter stellen gleich, aber erst in vier Wochen

Zwischenlösung für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen

Thüringen hat eine Zwischenlösung zur technischen Umsetzung einer Zusammenveranlagung gleichgeschlechtlicher Paare geschaffen. Dazu erklärt Conrad Gliem, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband Thüringen (LSVD) begrüßt die von der Landesfinanzdirektion geschaffene Zwischenlösung zur technischen Umsetzung der einkommenssteuerrechtlichen Gleichstellung. In einem Brief an das Thüringer Finanzgericht zu einem anhängigen Verfahren teilt das Finanzamt Erfurt dem klagenden Lebenspartner und dessen Mann mit, es sei nun bereit die beiden zusammen zu veranlagen. Es brauche dafür allerdings „mindestens einen unumgänglichen technischen Zeitrahmen von vier Wochen“.

Dieser Zeitrahmen von vier Wochen ist jedoch nicht nachvollziehbar und ist mit den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht zu vereinbaren. Denn danach hätten die Finanzämter die Lebenspartner ohne weiteres maschinell als Ehegatten veranlagen und das Ergebnis manuell für Lebenspartnerschaften nachbearbeiten können. Dies tun bereits die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Lesben und Schwule haben lange genug auf die einkommensteuerrechtliche Gleichstellung gewartet. Die Thüringer Finanzämter müssen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes zügig umsetzen statt weiter zu verschleppen.

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