Landesregierung muss für mehr Aufklärung sorgen
Im Thüringer Landtag wird heute der Antrag „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern“ (Drucksache 5/6835) der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert. Dazu erklärt Jenny Renner, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen (LSVD):
Ausdrücklich begrüßt der Lesben- und Schwulenverband Thüringen (LSVD) den Antrag. Die Rechte, die Diskriminierung und der Alltag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LSBT) müssen auch im Unterricht thematisiert werden. Die Tabuisierung oder Abwertung von LSBT an Schulen ist bislang trauriger Standard. Einerseits ist „schwul“ als Schimpfwort gang und gäbe, andererseits bekommen Jugendliche auf ihre Fragen keine Antworten. Lehrkräfte fühlen sich aufgrund fehlender Aus- und Fortbildung überfordert und finden kein Material, um im Unterricht über das Thema zu sprechen. LSBT gibt es auch an Thüringer Schulen. Sie dürfen nicht allein gelassen werden. Die meisten trauen sich nicht, offen darüber zu sprechen, outen sich lieber nicht.
In allen Thüringer Lehrplänen werden die Rechte, die Diskriminierung und die Lebensweisen von LSBT nicht explizit als Unterrichtsstoff benannt. Einzig für den Biologieunterricht der Klasse 8 ist vorgesehen, dass auch Homo- und Transsexualität angesprochen werden. Gleichstellung, Eingetragene Lebenspartnerschaft, die Geschichte der Homosexuellenverfolgung in Deutschland, der Alltag von LSBT – all das sind Fragestellungen, die Schülerinnen und Schüler auch in Fächern wie Ethik, Geschichte, Sozialkunde, Sozialwesen oder Deutsch behandeln könnten.
Zudem müssen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in Aus- und Fortbildungen ausreichend vorbereitet werden, um selbstsicher das Thema aufzugreifen und beim Thema Mobbing konsequent einzugreifen. Insbesondere Vertrauenslehrerinnen und -lehrer müssen bei Coming-outs von Jugendlichen beratend zur Seite stehen können. Die Landesregierung ist auch in der Pflicht, den Schulbuchverlagen deutlich zu machen, dass diese Anforderung auch für die Schulbüchern gilt.