KORREKTUR: PM Thüringen muss Erweiterung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ ablehnen

KORREKTUR Pressemeldung: Thüringen muss Erweiterung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ ablehnen
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Thüringen

Erfurt, 22. November 2018. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Thüringen hat sich gestern in einer Pressemeldung zur möglichen Verhandlungsbereitschaft von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow zur Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten geäußert (untenstehender Text). Die Meldung beruhte auf Medienberichten, die ein Zitat des Ministerpräsidenten falsch bzw. aus dem Kontext gerissen wiedergegeben hatten. Ministerpräsident Ramelow bezog sich in seiner Erklärung auf die Sinnhaftigkeit der Liste sicherer Herkunftsstaaten und stellte dieses Konzept gänzlich infrage. Gleichfalls kritisierte er die mögliche Erweiterung, da in den Maghreb-Staaten etwa Homosexuelle nicht vor Verfolgung geschützt würden. Der Ministerpräsident hat sich somit nicht für eine Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten ausgesprochen oder diese beabsichtigt.

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Landesvorstand LSVD-Thüringen


Lesben- und Schwulenverband kritisiert Verhandlungsbereitschaft von Ministerpräsident Ramelow

Erfurt, 21. November 2018. Medienberichten zufolge ist der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow grundsätzlich bereit, über die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten um Tunesien, Marokko und Algerien zu verhandeln. In den nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien werden Menschenrechte verletzt, Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt und einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und gefoltert.

„Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Noch vor wenigen Tagen hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch von Misshandlungen und Verhaftungen von Homosexuellen in Tunesien berichtet. Auch in Algerien und Marokko werden Lesben und Schwule kriminalisiert. Dass die Thüringer Landesregierung davor die Augen verschließen möchte, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in diesen Staaten einsetzen.“, erklärt Jenny Luca Renner aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen.

LSBTI-Geflüchtete aus „sicheren Herkunftsstaaten“ können sich zwar auf ihre Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität berufen. Aber die vorgesehenen Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz bedeuten, dass gerade sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden. Nach dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 (BVerfGE 94,115) dürfen Staaten nur zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden, wenn dort landesweit für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht. Das ist in Algerien, Tunesien und Marokko nicht der Fall.

„Im Koalitionsvertrag von Linken, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen hat sich die Thüringer Landesregierung zu einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verpflichtet. Dieses Versprechen würde die Landesregierung mit Füßen treten, wenn der Erweiterung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zugestimmt wird.“, so Jenny Luca Renner vom LSVD-Thüringen weiter.

Pressekontakt:
Jenny Luca Renner, Landesvorstand LSVD Thüringen
jenny.renner@lsvd.de

Hintergrund
Bericht von Human Rights Watch: „Tunisia: Privacy Threatened by ‘Homosexuality’ Arrests – Government Using Personal Data, Anal ‘Tests’ for Prosecutions“

LSVD- Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten – BT-Drs. 19/5314 v. 29.10.2018

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