Bereits der Artikel 2 Absatz 3 der Thüringer Landesverfassung aus dem Jahr 1993 legte fest, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Der Koalitionsvertrag vom 4. Dezember 2014 konkretisierte diesen Thüringer Verfassungsauftrag: „Die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern, ist eine Aufgabe, der sich die Koalition verpflichtet fühlt. Homosexuelle, Bi- und Transidente, Transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen in Thüringen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden.“ Als ein Schritt hierzu wurde „die Entwicklung eines Landesprogramms Akzeptanz und Vielfalt …“ festgeschrieben. Am 30. Januar 2018 beschloss die Thüringer Landesregierung das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Darin werden in sechs Kapiteln 48 Ziele benannt, denen insgesamt 228 Maßnahmen zugeordnet sind.
Wir arbeiteten aktiv in der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt und begleiten die Umsetzung seit 2018 kritisch.