Lesben- und Schwulenverband Thüringen trifft Landesregierung
Die thüringische Landesregierung trifft sich heute mit dem Lesben- und Schwulenverband Thüringen sowie weiteren Organisationen zu einem Runden Tisch. Dazu erklärt LSVD-Landesvorstand Conrad Gliem:
Der LSVD Thüringen begrüßt die Einladung der thüringischen Landesregierung. In Art. 2 unserer Landesverfassung steht, dass niemand aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Dieses großartige Versprechen muss jedoch gelebt und umgesetzt werden.
Wir erkennen die bisherigen Bemühungen der Landesregierung, der Ministerpräsidentin Lieberknecht und die neue Offenheit innerhalb der CDU seit 2009 ausdrücklich an. Dennoch bleibt viel zu tun.Thüringen hat seine verpartnerten Beamten und Richter im Besoldungs- und Versorgungsrecht erst ab dem 01.07.2009 mit Ehegatten gleichgestellt. Wir fordern daher die zügige Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 (2 BvR 1397/09). Danach dürfen rückständige Ansprüche ab dem 03.12.2003 nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie zeitnah geltend gemacht worden sind. Diese Einschränkung verstößt gegen europäisches Recht. Außerdem muss Thüringen nun endlich auch sein sonstiges Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz anpassen. Thüringen gehört hier zu den Schlusslichtern!
Ein wichtiger Schritt wäre auch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle, die Betroffene informiert und berät. Ein Landesaktionsplan könnte mit einer Vielzahl an Maßnahmen der alltäglichen Homo- und Transphobie wirksam begegnen und sich aktiv für Homosexuelle, Transgender sowie Regenbogenfamilien einsetzen. Die Schule ist für viele junge Menschen nach wie vor ein Ort der Diskriminierung. Insbesondere im Bildungssektor muss mehr für Akzeptanz und Vielfalt getan werden. Thüringen sollte sich dafür auch in der Kultusministerkonferenz einsetzen, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch in Schulbüchern wiederfindet
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die nach 1945 aufgrund von §175 verurteilten homosexuellen Männern zu rehabilitieren und zu unterstützen. Thüringen hat sich hier enthalten. Zwar hat die DDR keine vergleichbare Verfolgungsgeschichte, dennoch hätten wir hier ein Abstimmungsverhalten erwartet, dass das Schicksal von Homosexuellen in Deutschland anerkennt. Diese Geschichte sollte ähnlich wie es die Verfolgung unter den Nationalsozialisten bereits ist, Teil der Erinnerungspolitik von Thüringen werden.
Thüringen muss deutliche Zeichen für „Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt“ setzen! Wir hoffen, der heutige Runde Tisch ist ein solches Signal.