Evangelische Kirche will homosexuelle Paare segnen

Diskriminierung unvereinbar mit christlichem Menschenbild

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) vom vergangenen Wochenende, können sich lesbische und schwule Paare in Sachsen-Anhalt und Thüringen künftig segnen lassen. Dazu erklärt Conrad Gliem, Landesvorstand vom Lesben- und Schwulenverband Thüringen:

Der LSVD Thüringen freut sich über den Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können nun auch in den Kirchen gesegnet werden. Er zeigt zudem, dass dort lesbische und schwule Paare im kirchlichen Alltag angekommen sind und in Fragen der rechtlichen Gleichstellung auf den Rückhalt der evangelischen Kirche zählen können. Die geht hier mutig voran und zeigt, dass Religion und Homosexualität nicht unvereinbar sein müssen.
Der Beschluss betont, dass die Diskriminierung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, „unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild“ ist und ihr daher innerkirchlich und gesellschaftlich entgegengetreten werden muss. Nach diesem Beschluss, kann die CDU Thüringen die weiterhin rechtliche gebotene aber bislang noch immer fehlende vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Landesrecht nicht länger mit dem Verweis auf ihr christliches Menschenbild legitimieren.

Eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist auch unvereinbar mit der Thüringer Landesverfassung. Die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle sowie eines Landesaktionsplans gegen Homo- und Transphobie wären wichtige Signale von Regierungsseite, um dieses Versprechen in den Alltag umsetzen. Die Landesregierung und Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht müssen sicherstellen, dass Lesben und Schwule auch in Thüringen offen und angstfrei leben können. Mit dem Runden Tisch im Oktober ist ein vielversprechender Anfang gemacht, der zielstrebig weiterverfolgt werden muss.

Wir fordern zudem die anderen Kirchen und Religionen dazu auf, der Vielfalt des Lebens mit Respekt zu begegnen. Religion darf nicht für lebensgefährliche Ausgrenzung und Verfolgung von Lesben und Schwulen instrumentalisiert werden.

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