20jähriges Jubiläum der Thüringer Verfassung

Aktiver Einsatz für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen

Die Thüringer Verfassung wird heute 20 Jahre alt. Art. 2 beinhaltet auch das explizite Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung. Dazu erklärt Markus Lehmann vom Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen:

Die Thüringer Landesverfassung war damals die zweite deutsche Verfassung, die explizit jegliche Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung untersagt hat. Dieses großartige Versprechen ist auch eine Verpflichtung für die Landesregierung. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Thüringen erwartet von der Landesregierung daher einen aktiven Einsatz, um Benachteiligung und Vorurteilen gegenüber Lesben und Schwulen entgegenzutreten.

Mit einem landesweiten Aktionsplan für Akzeptanz mit einer Vielzahl an Maßnahmen etwa in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport, Soziales und Pflege kann die Landesregierung mehr Sensibilität und Offenheit für die gesellschaftliche Vielfalt fördern. Diese Aktionspläne gibt es bereits in einigen Bundesländern und Thüringen sollte in seinen Anstrengungen für die Gleichstellung nicht weiter zurückfallen. Thüringen kann über den Bundesrat zudem für die Ergänzung von Art. 3 um das Merkmal der sexuellen Identität werben.Die Landesregierung muss die Verfassung ernst nehmen und stolz repräsentieren. Daher bedauert es der LSVD Thüringen sehr, dass er zu dem im September 2013 veranstalteten Bürgerfest anlässlich des Verfassungsjubiläums auch auf Nachfrage nicht eingeladen wurde. Das wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, dass Thüringen zu den dort lebenden Lesben und Schwulen steht.

Zum Hintergrund
Neben Thüringen haben auch das Saarland, Bremen, Berlin und Brandenburg einen expliziten Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule in ihren Landesverfassungen.
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LSVD Thüringen
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