Einführung eines Gedenktages für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai in Thüringen

Stellungnahme des LSVD Thüringen zur LT-Drs. 6/584

Der 8. Mai wäre zusätzlich zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ein weiterer wichtiger Bestandteil einer würdigen Erinnerungskultur. Gerade die Ambivalenz, mit der dem 8. Mai in der Bundesrepublik begegnet wurde und zum Teil noch wird, sowie die Instrumentalisierungen, die er in der DDR erfahren hatte, machen ihm zu einem geeigneten Anknüpfungspunkt für die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte aber auch mit aktuellen Erscheinungsformen von Menschenfeindlichkeit. Während am 27. Januar ganz zentral die Erinnerung an die Opfer von Verfolgung, Unterdrückung und millionenfachem Morden im Mittelpunkt steht, kann der 8. Mai als ein weiterer Gedenktag dazu dienen, die Brüche und Kontinuitäten der deutschen Geschichte und den späteren Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit immer wieder kritisch zu reflektieren.

Brüche und Kontinuitäten zeigen sich nicht zuletzt hinsichtlich der gesellschaftlichen Gruppen, die der LSVD Thüringen vertritt. Gerade weil der 8. Mai 1945 für unsere Geschichte keine vollständige Zäsur darstellt, ist er besonders geeignet, sich mit menschenfeindlichen Einstellungen und Handlungen auseinanderzusetzen…

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