Thüringen unterstützt Kinderwunscherfüllung für Paare ohne Trauschein
In Thüringen können sich zukünftig auch Paare ohne Trauschein ihren Kinderwunsch erfüllen, wenn medizinische Gründe eine Schwangerschaft erschweren.
Jenny Renner, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen erklärt hierzu:
Als Lesben- und Schwulenverband Thüringen begrüßen wir die Entscheidung der Landesregierung, auch Paare ohne Trauschein bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu fördern. Gleichzeitig kritisieren wir aber auch, dass die vorgesehenen Regelungen nur greifen, wenn medizinische Gründe eine Schwangerschaft erschweren. Die neue Richtlinie bezieht sich nur auf heterosexuelle Paare, Frauenpaare werden von ihr ausgeschlossen, weil bei ihnen nur heterologe Kinderwunschbehandlungen möglich sind. Der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen wird lesbischen Paaren somit verwehrt.
Matthias Gothe, Vorsitzender des Vereines Vielfalt Leben – QueerWeg betont:
„Hier muss dringend nachjustiert werden. Bisher hat die thüringische Landesregierung im Sinne von Akzeptanz und Vielfalt für LSBTI* Politik gemacht — wir hoffen, dass bei dieser Richtlinie nachbessert wird, um auch lesbischen Paaren eine Erfüllung ihres Kinderwunsches zu ermöglichen.
Nach der Entscheidung Thüringens, auch unverheiratete Paare finanziell bei der Kinderwunschbehandlung zu unterstützen, sollten die entsprechenden Richtlinien und Regelungen so formuliert werden, dass sie auch gleichgeschlechtliche Paaren berücksichtigen.“
„Die Förderung von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen zur Erfüllung eines Kinderwunsches darf nicht daran festgemacht werden, ob werdende Eltern in einer gleichgeschlechtlichen oder in einer verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft leben.“ macht Renner abschließend mit Blick darauf klar, dass der 1. Mai auch Internationaler Tag der Regenbogenfamilien ist.